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Allgemeine verkaufs und lieferbedingungen

I. ALLGEMEIN

  1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten in vollem Umfang, soweit der Verkäufer und der Käufer nicht andere Bedingungen im Vertrag schriftlich vereinbaren.

  2. Eine Änderung oder Ergänzung ist nur dann wirksam, wenn sie von der Einkaufsabteilung schriftlich bestätigt wird.

  3. Die Vereinbarungen, mündliche oder schriftliche, die vor der Unterschrift von beiden Seiten getätigt wurden, werden ungültig, soweit sie nicht in den Vertrag eingeschlossen wurden oder sie nicht in Einklang mit diesen allgemeinen Vertrags- und Lieferbedingungen sind.

  4. Angebote sind nur verbindlich soweit sie in ihm ausdrücklich aufgeführt sind

II. LIEFERUNGEN

  1. Die Lieferung der Ware verläuft auf Grund des Kaufvertrags, der zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen wurde oder auf Grund der Bestellung der Käufer und der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, womit es zum Abschluss eines Kaufvertrags kommt.

  2. Der Liefertermin ist durch das Datum auf dem Kaufvertrag bestimmt. Soweit der Verkäufer vermutet, dass es zur Lieferverzögerung kommen könnte, ist der Verkäufer verpflichtet, über diese Veränderung den Käufer zu informieren.

  3. Im Falle, dass es zu Ereignissen kommt, die zum Zeitpunkt des Unterzeichens des Kaufvertrags nicht vorhergesagt werden können und die dem Verkäufer Hindernisse in der Erfüllung seiner Vertragspflichten verursachen, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllungsfrist zu verschieben.

  4. Der Verkäufer ist berechtigt, die vereinbarten Lieferfristen aus folgenden Gründen nicht einzuhalten:
    a/ Eintritt Höherer Gewalt
    b/ Betriebsstörungen
    c/ Amtsmaßnahme
    d/ Energie- und Rohstoffmangel

  5. Soweit die obengenannten Vorkommnisse länger als einen Monat vom Tag des vereinbarten Datums andauern, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtich des vereinbarten Liefeumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

  6. Der Versand der Vertragsware erfolgt auf Grund der im Vertrag erwähnten Vereinbarung des Verkäufers und des Käufers. Auf den Versand beziehen sich die Anordnungen der Lieferbedingungen INCOTERMS 2000.

III. ZAHLUNG

  1. Die Zahlungsbedingungen sind im Kaufvertrag festgelegt.

  2. Die Zahlung wird als getätig betrachtet, soweit der Schuldbetrag auf das Konto des Verkäufers in voller Höhe bei seiner Bank gutgeschrieben ist.

  3. Soweit der Käufer in Zahlungsverzögerung ist, ist der Verkäufer berechtigt, bisher unerfüllte Lieferungen aus allen Kaufverträgen zurückzuhalten, ohne dass es Vertragsbruch bedeutet.

  4. Im Falle der Verzögerung der Vergütung ist der Verkäufer berechtigt, aus jedem unbeglichenen Rechnungsbetrag den Zins von 0,05 % für jeden Tag der Verzögerung zu berechnen, und zwar vom ersten Tag der Fälligkeit des Schuldbetrages bis zu dem Tag der Gutschrift dieses Betrags auf das Bankkonto des Verkäufers.

IV. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Verkäufer und der Käufer können einen anderen Termin des Eigentumsrechtserwerbs schriftlich vereinbaren oder die Weise der Behandlung der Ware vor dem Übergang des Eigentumsrechts auf den Käufer vereinbaren.

V. BEANSTANDUNG

  1. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel, bezüglich Beschaffenheit unverzüglich zu untersuchen. Dies ist in Bezug auf Oberflächenbehandlung zu beachten.

  2. Bei handelsüblicher Prüfung erkennbare Mängel der Ware müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme der Ware dem Verkäufer schriftlich angezeigt werden.

  3. Bei Beanstandung gibt der Käufer alle notwendigen Einzelheiten des Mangels an. Der Verkäufer ist berechtigt, die reklamierte Ware zu besichtigen, oder von einer berechtigten Person besichtigen zu lassen.

  4. Der Verkäufer kann nach seiner Wahl die fehlerhafte Ware entweder ersetzen, ausbessern, ausbessern lassen oder einen entsprechenden Preisnachlass gewähren.

  5. Natürliche Farb- und Strukturunterschiede sowie Unregelmäßigkeiten sind im natürlichen Werkstoff Holz vorhanden und somit kein Reklamationsgrund. Für die Beurteilung der Reklamationsberechtigung sind die zuständigen Normen BN und EN.

  6. Geringfügige produktionsbedingte Über- bzw. Unterlieferungen in Höhe von 5 % sind kein Reklamationsgrund.

VI. ABSCHLUSSBESTIMMUNG

  1. Die Ware wird laut der geltenden BN und EN produziert.

  2. Die Haftung der Verkäufer richtet sich ausschließlich nach diesen „Allgemeinen Bedingungen“. Ansprüche, einschließlich der Ansprüche auf Schadensersatz , soweit sie nicht in diesen „Allgemeinen Bedingungen“ erwähnt sind, sind ausgeschlossen.

  3. Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferfirma.

  4. Streitigkeiten, die zwischen den Vertragsseiten bei der Erfüllung der Vertragspflichten entstehen könnten, werden auf freundschaflichem Weg gelöst. Kommt es trotzdem nicht zur Beseitigung des Streits, wird vereinbart, dass das Gericht am Standort des Verkäufers für eine Entscheidung zuständig ist.

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